Um mit einem Paar arbeiten zu können, ist ein gemeinsamer Arbeitsauftrag der
Partner zwingend notwendig.
Wenn Sie sich nicht im Vorfeld auf ein gemeinsames Ziel geeinigt haben, kann die Erarbeitung dieses Ziels der Arbeitsauftrag für die erste(n) Sitzung(en) sein.
Wenn Sie sich weder mit Ihrem Partner im Vorfeld auf ein Ziel einigen können noch darauf einlassen
wollen, das Ziel in der Sitzung selbst zur Diskussion zu stellen, ist eine Paar-Beratung/-Therapie nicht möglich.
Dann kommt lediglich ein Einzel-Coaching für Sie in Frage, in dem Sie ja auch Themen bearbeiten können, die Ihre Partnerschaft betreffen.