Jeder Klient erhält von mir am Monatsende eine Rechnung mit den aufgelaufenen Honoraren.
Da ich mich lieber mit inhaltlichen Dingen und meinen Klienten beschäftige als mit meiner
Buchführung, ist es mir wichtig, das fällige Honorar ein paar Tage nach Rechnungsstellung per Lastschrift einziehen zu können: das minimiert meinen Verwaltungs- und Kontroll-Aufwand enorm
(seit Einführung der SEPA Lastschrift erhalten Sie vorab eine Information über den genauen Abbuchungstermin).
Eine Überweisung der Honorare ist wegen des damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwands daher nur noch in Ausnahmefällen (z.B. institutionelle Kostenträger) möglich.
Wenn Ihnen das lieber ist, nehme ich alternativ auch Bargeld direkt im Anschluss an die jeweilige Sitzung entgegen - da ich auch bar-Honorare brav beim Finanzamt angebe, sparen Sie (und ich) dadurch nichts; der Aufwand für mich ist allerdings etwas größer als bei einer Zahlung per Lastschrift.
Auch bei Barzahlung erhalten Sie zu Beginn des Folgemonats eine ordnungsgemäße Rechnung mit
Auflistung der im abgelaufenen Monat geleisteten Zahlungen.