Ab April 2023 gibt es keine behördlichen Auflagen mehr wegen der Corona-Pandemie.
Bis dahin gilt: bei der Wahrnehmung eines Psychotherapie-Termins sind Sie gesetzlich verpflichtet, bis zur Einnahme Ihres Sitzplatzes (= Beginn der „Behandlung“) eine FFP2-Maske zu tragen.
Für Coaching- und Supervisions-Termine gilt dies nicht mehr.
Sie werden feststellen, dass seit Ende Februar die Sessel wieder - wie bis Anfang 2020 gewohnt - gemütlich beisammen stehen, die Pflicht zum Händewaschen entfällt, und für Getränke gilt wieder das Prinzip der Selbstbedienung.
Selbstverständlich dürfen Sie, wenn Ihnen das wichtig ist, weiterhin eine Maske tragen oder während der Sitzung einen größeren Abstand einnehmen. Wenn Sie das möchten oder ich selbst eine Maske tragen soll, sprechen Sie mich gern darauf an.
Jeder Termin lässt sich kurzfristig in einen online-Termin umwandeln, sollten Sie den Verdacht haben, infektiös zu sein (das gilt nicht nur für Corona) oder anderweitige Bedenken gegen einen Präsenz-Termin haben.
Logisch ist, dass Personen mit akuten körperlichen Symptomen, die auf eine mögliche Erkrankung an Covid-19 hinweisen könnten, weiterhin keinen Präsenztermin wahrnehmen dürfen.