oder:
Im Partnerschafts-Coaching gilt dasselbe wie für das Einzelcoaching:
Sie als Klienten legen das Ziel der gemeinsamen Arbeit fest und erteilen dem Coach einen entsprechenden Arbeitsauftrag.
An diesen wird er sich unter allen Umständen halten - wenn ihm dies nicht (mehr) möglich scheint, wird er über den Arbeitsauftrag verhandeln oder eine (weitere) Zusammenarbeit
ablehnen.
Das heißt konkret:
wenn Sie als Paar nicht wissen, ob es überhaupt sinnvoll ist, weiterhin eine Beziehung zu
führen, kann der Arbeitsauftrag lauten, genau diese Frage zu klären.
Dabei ist belanglos, ob der Coach eine Meinung zu dem Thema hat - Ziel wird es ein, daß Sie als Klienten Gewißheit erlangen darüber, was Ihnen sinnvoll erscheint.
Umgekehrt genauso:
wenn der Arbeitsauftrag lautet, die Qualität Ihrer Beziehung zu verbessern, wird der Coach Ihnen jede Unterstützung geben, genau dies zu tun - und den Sinn des Aufrechterhaltens der
Beziehung nicht ohne Ihr Einverständnis in Frage stellen.