Private Beratung, privates Coaching, Psychotherapie, Paar-Beratung: in der Regel nicht (mögliche Ausnahme: im Rahmen einer außergewähnlichen Belastung).
Honorare für Supervision, berufsbezogenes Coaching und Fortbildung sind - abhängig von
Ihrem ausgeübten Beruf - oftmals steuerlich absetzbar.
Bitte befragen Sie dazu im Vorfeld unbedingt Ihren Steuerberater; grundsätzliche Auskünfte dazu sind - schon durch die sich ständig ändernden gesetzlichen Voraussetzungen - hier nicht möglich.
Als Geschäftskunde nenne ich Ihnen in der Regel ein netto-Honorar, zu dem Sie die jeweils aktuelle Umsatzsteuer (derzeit 19%) addieren müssen.
Privatkunden nenne ich standardmäßig den brutto-Betrag, der schließlich auf der Rechnung steht.
Bei Coaching und Supervision enthält das Honorar dabei 19% Umsatzsteuer, Honorare für Therapien sind als Gesundheitsleistung von der Umsatzsteuer befreit.
Wenn Sie sich unsicher bezüglich der Umsatzsteuer sind, sprechen Sie mich bitte an.