Eine getroffene Vereinbarung über einen Termin gilt als verbindlicher Vertrag; bei regelmäßigen Terminen (z.B. Supervision) wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Absagen durch Klienten aus wichtigem Grund sind bis 48 Stunden vor dem vereinbartenTermin möglich, ohne dass ein Honorar anfällt; bei einer späteren
Absage fallen mindestens 50% (und bis zu 100%) des vereinbarten Honorars als Aufwandsentschädigung an.
Termine von mehr als 100 Minuten Dauer müssen mindestens 7 Tage vorher abgesagt werden, damit keine Kosten anfallen.